Spannende Geschichtsforschung
Alle Vierteljahre erscheint die Zeitschrift “Der Odenwald”, herausgegeben vom Breuberg Bund, und stets sind hochinteressante Beiträge über Zusammenhänge, Funde oder Erkenntnisse aus der Region darin. Diesmal etwa berichtet Georg Freiling über das Protokoll einer Gerichtsentscheidung zur Bierpreisbindung in Michelstadt.
Der Fürst hatte den Bierbrauern in Michelstadt zum Wohle der Bevölkerung eine Festsetzung des Preises vorgeschrieben, wogegen diese natürlich Beschwerde einlegten. Aus 2 Malter Braugerste zum Preis von 6 Gulden konnten 6 Eimer (Maßeinheit, 240 Maß) gutes Bier gebraut werden. Die Rechnung der Brauer kommt mit Holz, Salz, Steuer, Hopfen, Schroter- und Brauerlohn auf 10 Gulden 56 Kreuzer für 6 Eimer (davon übrigens nur 1 Gulden 12 Kreuzer für Löhne!). Als Erlös führten die Brauer inklusive Verkauf von Hefe und Treber 14 Gulden 31 Kreuzer an, wenn sie wie vom Gericht festgesetzt nur 3 Kreuzer für die Maß verlangen durften. Zunächst hatten sich die Brauer an die hohe gräfliche Herrschaft gewendet und “untertänigst gebeten, da es ihnen unmöglich sei, solches Bier unter diesen Umständen abzugeben”. Woraufhin die gräfliche Herrschaft die Beschwerde dem Erbach-Erbachischen Gericht übergeben hat, welches den Einspruch der Bierbrauer mit Bescheid vom 9. November 1708 ablehnte. Auf die heutige Zeit rechnet Autor Freiling dieses wichtige Dokument natürlich auch um: demnach wurde 1708 die Maß Bier für umgerechnet 12 Pfennig verzapft. Heute kostet ein Doppelzentner Gerste um die 50 Euro, die Maß auf dem Oktobefest 8 Euro - das weitere Umrechnen überlassen wir aber Ihnen, werte Leser. (mh)